Das VG Berlin hat in zwei Eilverfahren entschieden, dass die Bezirke Lichtenberg und Pankow in den von ihnen im Internet betriebenen sog. Smiley-Listen keine Daten veröffentlichen dürfen, mit denen sie im Bezirk ansässige Lebensmittelbetriebe bewerten (Az. VG 14 L 410.13, VG 14 L 35.14).
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Vorerst keine "Smiley-Listen" für Lebensmittelbetriebe
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