Das VG Halle hat die Klage der Abwasserbeseitigung Weißenfels-Anstalt des öffentlichen Rechts gegen die Heranziehung zu Abwasserabgaben für die Jahre 2006 bis 2011 abgewiesen. Die erhebliche Höhe der Abgabe, die mehr als das 10-fache des Üblichen betrage, rechtfertige keinen Erlass aus Billigkeitsgründen (Az. 4 A 16/11).
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Klage gegen erhöhte Abwasserabgabe wegen Grenzwertüberschreitung bleibt erfolglos
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