Ein Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (“Hartz IV”) darf jedenfalls dann nicht zur vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrente aufgefordert werden, wenn die zu erwartende Rentenhöhe nicht ermittelt wurde. So entschied das SG Dresden (Az. S 28 AS 567/14 ER).
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Aufforderung des Jobcenters zur vorzeitigen Beantragung einer Rente ohne Kenntnis der zu erwartende Rentenhöhe ist rechtswidrig
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