Das europäische Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht wurde von fast allen EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Bundesjustizminister Maas verkündete, dass die vier deutschen Lokalkammern des Einheitlichen Patentgerichts ihren Sitz in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München haben werden.
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Europäische Patentgerichtsbarkeit auf gutem Weg
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