BMF: Erweiterung des § 13b UStG auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen

Das BMF teilt die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen durch Art. 6 i. V. m. Art. 7 des Sechsten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 16. Juni 2011 mit Wirkung vom 1. Juli 2011 mit.
mehr erfahren…


Quelle: datev.de

Kurz und bündig: - Computerfreak seit Ewigkeiten - eine verschlingende Leseratte - süchtig nach Extremsportarten - leidenschaftlicher Familienmensch

Ähnliche Beiträge

*

*


Bitte beachten: Bedingungen fuer Kommentare und Links


+ 2 = neun

Top
Impressum / Bedingungen für Kommentare und Links / Verantwortungsbewusstes Handeln


Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de