Klage gegen die Erteilung von Verbraucherinformationen über Druckchemikalien in Lebensmitteln ohne Erfolg

Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied, dass das für Ernährung und Landwirtschaft zuständige Bundesministerium Auskünfte über sog. Druckchemikalien erteilen darf, die im Rahmen der amtlichen Überwachung in Lebensmitteln und bestimmten Haushaltsgegenständen festgestellt wurden (Az. 8 A 654/12).
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Quelle: datev.de

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