Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied, dass das für Ernährung und Landwirtschaft zuständige Bundesministerium Auskünfte über sog. Druckchemikalien erteilen darf, die im Rahmen der amtlichen Überwachung in Lebensmitteln und bestimmten Haushaltsgegenständen festgestellt wurden (Az. 8 A 654/12).
mehr erfahren…
Klage gegen die Erteilung von Verbraucherinformationen über Druckchemikalien in Lebensmitteln ohne Erfolg
Tags