Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung der Privatwohnung eines Prokuristen

Angesichts des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung setzt die Durchsuchung den Verdacht einer Straftat voraus, der auf konkreten Tatsachen beruht. Vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen nicht. So das BVerfG (Az. 2 BvR 974/12).
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Quelle: datev.de

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