Nach einer nicht notwendigen Operation eines in der Folge lahmenden Dressurhengstes schuldet der behandelnde Tierarzt den Eigentümern des Pferdes Schadensersatz. So entschied das OLG Hamm (Az. 26 U 3/11).
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60.000 Euro Schadensersatz nach Fehlbehandlung eines Dressurpferdes
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