Ort von sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken (insbesondere Windparks)

Das BMF aktualisiert die bei der Bestimmung des Ortes von sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Windparks (insbesondere Offshore-Windparks) zu beachtenden allgemeinen Grundsätze unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils C-155/12 vom 27.06.2013 (Az. IV D 3 - S-7117-a / 10 /10002).
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Quelle: datev.de

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