Das Brandenburger Kabinett hat beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Mieterschutzes in den Bundesrat einzubringen. Säumige Mieter sollen sich danach in Zukunft gegen eine ordentliche Kündigung wehren können, indem sie den Mietrückstand noch nachträglich begleichen. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Verbesserung des Kündigungsschutzes bei Streitigkeiten über die Berechtigung eines Mieterhöhungsverlangens vor.
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Brandenburgs Landesregierung beschließt Bundesratsinitiative zur Stärkung der Mieterrechte
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