Ausweitung des Wahlrechts zur Bremischen Bürgerschaft auf Unionsbürger widerspricht der Bremischen Landesverfassung

Der Staatsgerichtshof Bremen entschied, dass der am 24. Januar 2013 in erster Lesung beschlossene Gesetzentwurf der Bremischen Bürgerschaft zur Ausweitung des Wahlrechts mit der Bremischen Landesverfassung nicht vereinbar ist (Az. St 1/13).
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Quelle: datev.de

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