Zum Ersatz von Aus- und Einbaukosten im Rahmen der Sachmängelhaftung bei einem Kaufvertrag zwischen Unternehmern

Der BGH hat sich mit der Frage befasst, ob ein Handwerker gegenüber seinem Lieferanten bei Mängeln des gelieferten Materials Anspruch auf Ersatz der Ein- und Ausbaukosten hat, die dem Handwerker dadurch entstehen, dass er gegenüber seinem Auftraggeber zur Nacherfüllung verpflichtet ist (Az. VIII ZR 46/13).
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Quelle: datev.de

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