Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Veröffentlichung eines berufsgerichtlichen Urteils

Das BVerfG entschied, dass eine berufsgerichtliche Entscheidung, mit der besonders schwerwiegende berufsrechtliche Verfehlungen sanktioniert werden, auf entsprechender gesetzlicher Grundlage kraft richterlicher Anordnung auch nichtanonymisiert im Ärzteblatt veröffentlicht werden darf (Az. 1 BvR 1128/13).
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Quelle: datev.de

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