Zum Feststellungsinteresse bei der "sehr geringen" Möglichkeit eines künftigen Schadenseintritts

Wenn laut Sachverständigengutachten die Gefahr eines künftigen Schadens bei nicht sachverständiger Entfernung von asbesthaltigen Vinylplatten (sog. Flexplatten) nur sehr gering ist, dann besteht kein Interesse, dies gerichtlich feststellen zu lassen. So entschied der BGH (Az. VIII ZR 19/13).
mehr erfahren…


Quelle: datev.de

Kurz und bündig: - Computerfreak seit Ewigkeiten - eine verschlingende Leseratte - süchtig nach Extremsportarten - leidenschaftlicher Familienmensch

Ähnliche Beiträge

*

*


Bitte beachten: Bedingungen fuer Kommentare und Links


neun − 9 =

Top
Impressum / Bedingungen für Kommentare und Links / Verantwortungsbewusstes Handeln


Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de