Die EU-Kommission hat eine Reihe von Grundsätzen für die nationalen Insolvenzverfahren vorgestellt, mit denen der Schwerpunkt von der Abwicklung auf die frühzeitige Umstrukturierung von finanziell angeschlagenen, aber potenziell rentablen Unternehmen verlegt werden soll. In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, binnen eines Jahres angemessene Maßnahmen zu treffen.
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Insolvenzrecht: EU-Kommission will zweite Chance für Unternehmen
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