Das VG Hannover hat der Klage einer Arbeitnehmerin stattgegeben, die sich gegen die Rückforderung von sog. “Meister-BAföG” für eine neben der beruflichen Tätigkeit durchgeführte Fortbildungsmaßnahme wehrte. Von einer hinreichenden Entschuldigung für eingetretene Fehlzeiten sei auszugehen, wenn sie gezwungen gewesen wäre, zu deren Vermeidung gegen eine gesetzliche oder arbeitsvertragliche Rechtspflicht zu verstoßen (Az. 3 A 4605/12).
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Urteil zur Rückforderung von sog. Meister-BAföG
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