Die Flughafengesellschaft ist verpflichtet, einem Journalisten in schriftlicher Form Auskunft darüber zu geben, wann die Mitglieder des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH über Verzögerungen bei dem Bau des Flughafens Berlin Brandenburg informiert worden sind, in welcher Form dies geschah, welche Verzögerungen den Mitgliedern des Aufsichtsrats mitgeteilt wurden und welche Begründung für die Verzögerung jeweils gegeben wurde. So das OVG Berlin-Brandenburg (Az. 6 S 48.13).
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Antrag eines Journalisten auf Auskunftserteilung gegen die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH teilweise erfolgreich
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