Das SG Gießen entschied, dass ein Arbeitnehmer, der aufgrund eines Verkehrsunfalls nicht mehr erwerbsfähig ist, dann keinen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung hat, wenn er betrunken und ohne Fahrerlaubnis gefahren ist (Az. S 4 R 158/12).
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Fahren ohne Führerschein kann Rente kosten
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