Das VG Bremen entschied, dass der Beginn eines arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses von freien Mitarbeitern bei Radio Bremen sowie die Aufstellung von Dienstplänen für diesen Personenkreis nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliegen (Az. P K 794/13.PVL).
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Radio Bremen - Keine Mitbestimmung bei Beginn eines arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses von freien Mitarbeitern
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