Das FG Düsseldorf entschied, dass die Kosten eines Zivilprozesses (hier: wegen ärztlicher Behandlungsfehler) nach der geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung - unabhängig vom Gegenstand des Prozesses - aus rechtlichen Gründen zwangsläufig entstehen könnten (Az. 7 K 1549/13).
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Kosten eines Zivilverfahrens als außergewöhnliche Belastung
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