Der BFH hatte zum Vorliegen der Voraussetzungen für eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung von Einkünften bei § 23 EStG (Berücksichtigung auf der Gesellschafts- oder Gesellschafterebene) zu entscheiden (Az. IX R 9/13).
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BFH: Gesonderte und einheitliche Feststellung von Veräußerungsgewinnen bei Erwerb einer Beteiligung an einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft
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