Datenhehlerei unter Strafe stellen

Der Bundesrat will mit einem am 14.03.2014 beschlossenen Gesetzentwurf die Datenhehlerei unter Strafe stellen. Strafbarkeitslücken sollen durch die Einführung eines neuen Straftatbestands der Datenhehlerei geschlossen werden. Der Ankauf sog. Steuer-CDs durch Amtsträger soll nach wie vor strafrechtlich nicht relevant sein.
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Quelle: datev.de

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