Der Bundesrat will mit einem am 14.03.2014 beschlossenen Gesetzentwurf die Datenhehlerei unter Strafe stellen. Strafbarkeitslücken sollen durch die Einführung eines neuen Straftatbestands der Datenhehlerei geschlossen werden. Der Ankauf sog. Steuer-CDs durch Amtsträger soll nach wie vor strafrechtlich nicht relevant sein.
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Datenhehlerei unter Strafe stellen
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