Splittingtarif für eingetragene Partnerschaften - Landeseigenes Verfahren in Hessen garantiert zügige Umsetzung

Das Hessische Ministerium der Finanzen teilt mit, dass Hessen die 2013 getroffene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Splittingtarif für eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften zügig in der hessischen Steuerverwaltung umgesetzt hat.
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Quelle: datev.de

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