Das Hessische Ministerium der Finanzen teilt mit, dass Hessen die 2013 getroffene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Splittingtarif für eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften zügig in der hessischen Steuerverwaltung umgesetzt hat.
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Splittingtarif für eingetragene Partnerschaften - Landeseigenes Verfahren in Hessen garantiert zügige Umsetzung
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