Grundsteuerbescheide der Stadt Bad Homburg betreffend der Grundsteuer B für 2012 waren rechtmäßig

Die 6. Kammer des VG Frankfurt am Main hat festgestellt, dass Grundsteuerbescheide der beklagten Stadt Bad Homburg betreffend die Grundsteuer B für das Jahr 2012 rechtmäßig waren (Az. 6 K 1210/13 u. a.).
mehr erfahren…


Quelle: datev.de

Kurz und bündig: - Computerfreak seit Ewigkeiten - eine verschlingende Leseratte - süchtig nach Extremsportarten - leidenschaftlicher Familienmensch

Ähnliche Beiträge

*

*


neun − = 4

Top
Impressum / Bedingungen für Kommentare und Links / Verantwortungsbewusstes Handeln


Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de