Das VG Koblenz entschied, dass die Stadt Neuwied den Betrieb eines Fahrgeschäftes zu Recht untersagt hat. Von dem Fahrgeschäft sei eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgegangen, nämlich für die Gesundheit der Besucher des Fahrgeschäfts (Az.1 K 812/13).
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Stadt Neuwied durfte Betrieb eines Fahrgeschäftes untersagen
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