Das Bayerische Landesamt für Steuern teilt mit, dass die Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge ab dem 1. Januar 2015 automatisch einbehalten und an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abgeführt wird. Die Steuerpflichtigen könnten diesem Verfahren jedoch widersprechen und statt dessen die erforderlichen Angaben in ihrer Steuererklärung machen.
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Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer - neues Verfahren ab dem 1. Januar 2015
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