Generalanwältin Kokott hält den Ausschluss einer Haftung von Kartellanten für Preisschirmeffekte bei Kartellaußenseitern für unzulässig.
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Aufzugskartell: ÖBB können auf Schadenersatz hoffen
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Generalanwältin Kokott hält den Ausschluss einer Haftung von Kartellanten für Preisschirmeffekte bei Kartellaußenseitern für unzulässig.
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